AÜG 4.0 – Werkvertrag und Leiharbeit – Umgang mit dem neuen Gesetz

Dieses Seminar führt in die Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der ergänzenden Gesetze ein. Wesentlicher Fokus liegt auf der Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrates sowie deren taktischen Umsetzungsvarianten. Für alle Betriebsräte aus Branchen, in denen viele Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, wird dieses Seminar zumindest für den Personalausschuss wichtige Updates und praktische Handlungsanleitungen liefern. Dies nicht zuletzt dank des umfangreichen Handouts und den Ableitungen für die betriebliche Praxis.

Themen:

  • Abgrenzung Leiharbeit – Werkvertrag
  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Umsetzung des “Equal pay”-Anspruches
  • Wie reagiert der BR auf Anhörungen?
  • Neue Möglichkeiten nach dem Gesetz
  • Informationsanspruch BR (Vorlagen von Verträgen)
  • Information bei Personalplanung, § 92 BetrVG

Referent: Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

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Termine:
20.-22.02.2017 zur Anmeldung
08.-10.05.2017 zur Anmeldung