Leiharbeit: Stammpersonal halten und Leiharbeiter schützen – wie geht das?

Arbeitgeber greifen gerne auf Leiharbeit zurück um flexibel zu bleiben. Als Betriebsrat steht der Schutz des Stammpersonals im Vordergrund. Es gibt viele Regelungen, die der Betriebsrat kennen sollte, zumal die Gesetzeslage sich 2017 ändert.

In diesem Seminar lernen sie, wie ein Einsatz von Leiharbeit sinnvoll gestaltet werden kann und wie sie ihre Möglichkeiten nutzen können.

Seminarinhalte sind:

  • Die wichtigsten Regelungen des AÜG
  • aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage
  • Einsatz auf Dauerarbeitsplätzen
  • Sicherung der Stammpersonal durch Betriebsvereinbarungen
  • Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
  • betriebsverfassungsrechtliche Fragen
  • Rechte des Leiharbeitnehmers

Nach Besuch des Seminars sind sie auf dem aktuellsten Stand zum Thema Leiharbeit in Bezug auf Gesetzeslage und Rechtsprechung und können aktiv Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung der Stammbelegschaft und Schutz der Leiharbeitnehmer aufnehmen.

Das Seminar wird durchgeführt von Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seminargebühr € 990,00 zzgl. MWSt und zuzügl. Tagespauschale Hotel

Termine:
13.-15.11.2017 zur Anmeldung